Reiserücktrittskostenversicherung
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung erstattet dem Versicherten die Stornokosten* bei Rücktritt VOR einer Reise aus verschiedenen Gründen (z. B. Unfall, plötzliche schwere Erkrankung, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Verlust des Arbeitsplatzes oder Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses usw.).
Ein Beispiel: Familie Müller hat eine Reise im Wert von 2000 Euro gebucht und alle Familienmitglieder haben eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen. Nun erkrankt aber Tochter Lieschen drei Tage vor dem Abflug an Grippe. Deshalb tritt die ganze Familie von der Reise zurück. Die Stornokosten belaufen sich regulär auf 1000 Euro. Dank der Reiserücktrittskosten-Versicherung muss Familie Müller nur 200 Euro bezahlen (den sogenannten Selbstbehalt, der in der Regel 20% des erstattungsfähigen Schadens beträgt). Die restlichen 800 Euro übernimmt die Versicherung.
* Stornokosten variieren in Abhängigkeit der Tarifart und Buchungsklasse des Flugscheins und des Rücktrittsdatums (bei Pauschalreisen) zwischen 75 Euro und 100% des Reisepreises pro Person. Die Stornokosten setzen sich zusammen aus einem Betrag des Leistungsträgers und einer geringfügigen Bearbeitungsgebühr des Reisebüros.
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