Reisegepäck-Versicherung
Eine Reisegepäck-Versicherung leistet Entschädigung, wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise beschädigt oder durch Diebstahl, Unfall eines Transportmittels oder Katastrophen wie Feuer, Explosion, Sturm usw. abhanden kommt.
Ein Beispiel: Lieschen Müllers Auto wird während der Reise aufgebrochen und ihr Gepäck wird gestohlen. Glück im Unglück: Die Diebe waren zwischen 6:00 und 22:00 Uhr tätig, deshalb übernimmt die Versicherung den Schadensersatz*.
* Der Schadensersatz stellt den Zeitwert der abhanden gekommenen oder zerstörten Sachen dar und ist abhängig von der Höhe der Versicherungssumme. Der Selbstbehalt pro Versicherungsfall beträgt in der Regel 100 Euro.
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